Revier- und Streifendienst
Die Leistung für verwaltete Objekte: mehrere Anfahrten je Nacht, Sicht- und Verschlusskontrolle, Schließ- und Öffnungsdienst.
Zur Leistung RevierdienstDauerhafte Präsenz
Mobil und auf Abruf
Menschen und Anlässe
Objekte mit eigener Lage
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So erreichen Sie uns
Gesamtes Hamburger Stadtgebiet · Barsbüttel und Umgebung · Kreis Stormarn
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Branche
In einer Wohnanlage ist immer jemand da, und trotzdem sieht niemand nach. Genau diese Lücke füllt ein Kontrollgang.
Branche
Bei einem Gewerbehof mit mehreren Mietern endet die Zuständigkeit an der Mietgrenze. Der Rundgang deckt Gemeinschaftsflächen, Zufahrten und Außenanlagen ab, ausdrücklich nicht die Flächen einzelner Mieter. Diese Linie gehört vor dem ersten Einsatz festgelegt, weil sie sonst im Ernstfall zwischen Verwaltung, Mieter und Sicherheitsdienst geklärt werden müsste, und zwar in dem Moment, in dem niemand Zeit dafür hat.
Der zweite Unterschied ist die Anwesenheit. Ein Betriebshof ist nachts leer, eine Wohnanlage nie. Es ist immer jemand da, und gerade deshalb fällt selten jemandem etwas auf: eine Tür, die offen steht, eine ausgefallene Leuchte, ein Fahrzeug, das seit Tagen nicht bewegt wurde. Ein Kontrollgang bringt genau die Aufmerksamkeit, die im Alltag niemand aufbringt, weil niemand dafür zuständig ist.
Der dritte Fall ist der Leerstand. Eine leerstehende Einheit zwischen zwei Mietern hat keinen Publikumsverkehr, dafür hohe Anziehungskraft für unbefugten Zutritt. Hier zählen wechselnde Kontrollzeiten mehr als lange Anwesenheit. Für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen fahren wir Wohnanlagen, Gewerbehöfe und Parkhäuser in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn an.
Zur Einordnung gehört die rechtliche Grundlage. In einer Wohnanlage handelt unser Personal im Auftrag der Verwaltung, die das Hausrecht innehat, und mit den Rechten, die jedermann zustehen. Eine eigene Ordnungsbefugnis gegenüber Bewohnern oder Besuchern hat ein Sicherheitsdienst nicht; wo mehr nötig ist, verständigen wir Polizei oder Ordnungsamt und halten den Vorgang im Wachbuch fest.

Branche
Ein Gang ist kein Vorbeifahren. Er folgt einem Plan, der bei der Begehung entsteht, und dieser Plan hat eine Reihenfolge.
Vor dem ersten Gang
Wo endet das Grundstück, wo beginnt öffentlicher Grund, und wo verläuft die Mietgrenze. Diese Linie bestimmt, was kontrolliert wird und was ausdrücklich nicht.
Am Anfang
Hauseingänge, Nebeneingänge, unbeleuchtete Abschnitte, niedrige Zäune und Container, die als Aufstiegshilfe taugen.
Unten
Tiefgarage und Parkflächen: abgestellte Fahrzeuge, Schranken und Tore. Was offen steht, wird geprüft, nicht überfahren.
Außen
Eine ausgefallene Außenleuchte ist keine Kleinigkeit, sondern der Grund, warum die nächste Nacht anders verläuft.
Am Ende
Was offen vorgefunden wird, wird geschlossen, sofern die Anweisung das vorsieht, und in jedem Fall im Wachbuch vermerkt.
Anzahl und Zeiten legen wir je Objekt gemeinsam mit Ihnen fest und fahren sie zu wechselnden Zeiten an, damit sie von außen nicht vorhersehbar sind.
Branche
Zwei der sechs Leistungen greifen bei verwalteten Objekten. Welche davon passt, hängt davon ab, ob nachts jemand vor Ort sein muss.
Die Leistung für verwaltete Objekte: mehrere Anfahrten je Nacht, Sicht- und Verschlusskontrolle, Schließ- und Öffnungsdienst.
Zur Leistung RevierdienstWo eine feste Besetzung gebraucht wird, etwa bei einem größeren Gewerbehof oder während einer Sanierung im bewohnten Bestand.
Zur Leistung ObjektschutzBranche
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.