Rundgang entlang einer Außenanlage
Rundgang entlang einer Außenanlage

Branche

Hausverwaltung und Wohnungswirtschaft

In einer Wohnanlage ist immer jemand da, und trotzdem sieht niemand nach. Genau diese Lücke füllt ein Kontrollgang.

Branche

Verwaltete Objekte haben eine besondere Grenze

Bei einem Gewerbehof mit mehreren Mietern endet die Zuständigkeit an der Mietgrenze. Der Rundgang deckt Gemeinschaftsflächen, Zufahrten und Außenanlagen ab, ausdrücklich nicht die Flächen einzelner Mieter. Diese Linie gehört vor dem ersten Einsatz festgelegt, weil sie sonst im Ernstfall zwischen Verwaltung, Mieter und Sicherheitsdienst geklärt werden müsste, und zwar in dem Moment, in dem niemand Zeit dafür hat.

Der zweite Unterschied ist die Anwesenheit. Ein Betriebshof ist nachts leer, eine Wohnanlage nie. Es ist immer jemand da, und gerade deshalb fällt selten jemandem etwas auf: eine Tür, die offen steht, eine ausgefallene Leuchte, ein Fahrzeug, das seit Tagen nicht bewegt wurde. Ein Kontrollgang bringt genau die Aufmerksamkeit, die im Alltag niemand aufbringt, weil niemand dafür zuständig ist.

Der dritte Fall ist der Leerstand. Eine leerstehende Einheit zwischen zwei Mietern hat keinen Publikums­verkehr, dafür hohe Anziehungskraft für unbefugten Zutritt. Hier zählen wechselnde Kontrollzeiten mehr als lange Anwesenheit. Für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen fahren wir Wohnanlagen, Gewerbehöfe und Parkhäuser in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn an.

Zur Einordnung gehört die rechtliche Grundlage. In einer Wohnanlage handelt unser Personal im Auftrag der Verwaltung, die das Hausrecht innehat, und mit den Rechten, die jedermann zustehen. Eine eigene Ordnungsbefugnis gegenüber Bewohnern oder Besuchern hat ein Sicherheitsdienst nicht; wo mehr nötig ist, verständigen wir Polizei oder Ordnungsamt und halten den Vorgang im Wachbuch fest.

Gespräch mit einem Bewohner in einem Gemeinschaftsraum
Gespräch mit einem Bewohner in einem Gemeinschaftsraum

Branche

Was ein Kontrollgang am Abend abdeckt

Ein Gang ist kein Vorbeifahren. Er folgt einem Plan, der bei der Begehung entsteht, und dieser Plan hat eine Reihenfolge.

  1. Vor dem ersten Gang

    Die Grenze

    Wo endet das Grundstück, wo beginnt öffentlicher Grund, und wo verläuft die Mietgrenze. Diese Linie bestimmt, was kontrolliert wird und was ausdrücklich nicht.

  2. Am Anfang

    Zugänge und tote Winkel

    Hauseingänge, Nebeneingänge, unbeleuchtete Abschnitte, niedrige Zäune und Container, die als Aufstiegshilfe taugen.

  3. Unten

    Stellflächen und Schranken

    Tiefgarage und Parkflächen: abgestellte Fahrzeuge, Schranken und Tore. Was offen steht, wird geprüft, nicht überfahren.

  4. Außen

    Beleuchtung und Außenanlagen

    Eine ausgefallene Außenleuchte ist keine Kleinigkeit, sondern der Grund, warum die nächste Nacht anders verläuft.

  5. Am Ende

    Verschluss und Eintrag

    Was offen vorgefunden wird, wird geschlossen, sofern die Anweisung das vorsieht, und in jedem Fall im Wachbuch vermerkt.

Anzahl und Zeiten legen wir je Objekt gemeinsam mit Ihnen fest und fahren sie zu wechselnden Zeiten an, damit sie von außen nicht vorhersehbar sind.

Branche

Welche Leistungen hier greifen

Zwei der sechs Leistungen greifen bei verwalteten Objekten. Welche davon passt, hängt davon ab, ob nachts jemand vor Ort sein muss.

Revier- und Streifen­dienst

Die Leistung für verwaltete Objekte: mehrere Anfahrten je Nacht, Sicht- und Verschlusskontrolle, Schließ- und Öffnungsdienst.

Zur Leistung Revierdienst

Objektschutz

Wo eine feste Besetzung gebraucht wird, etwa bei einem größeren Gewerbehof oder während einer Sanierung im bewohnten Bestand.

Zur Leistung Objektschutz

Branche

Sollen wir uns Ihren Standort ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Branche

Weitere Branchen

Zur Übersicht aller Branchen
AnrufenAnfrage