Leistung 05

Veranstaltungs­schutz

Eine Veranstaltung wird am Einlass entschieden. Wenn dort Ordnung herrscht, herrscht sie meistens auch drinnen.

Einlasssituation vor einer Veranstaltung
Einlasssituation vor einer Veranstaltung

Der Einlass entscheidet den Abend

Bei einer Veranstaltung fällt die wichtigste Weiche in den ersten dreißig Minuten. Wenn der Einlass stockt, entsteht eine Schlange. In der Schlange entsteht Unmut. Mit dem Unmut kommen die Gespräche, die niemand führen will, und der Abend beginnt mit einer Verteidigungshaltung, aus der er sich nur schwer wieder befreit. Umgekehrt gilt dasselbe: Ein Einlass, der zügig und freundlich läuft, setzt den Ton für alles, was danach kommt.

Deshalb liegt die Arbeit nicht am Abend, sondern davor. Wie viele Gäste werden zu welcher Uhrzeit erwartet, kommen sie gleichmäßig oder alle zur vollen Stunde, gibt es eine Gästeliste, gibt es Tickets, gibt es beides, und was passiert mit jemandem, der auf keiner Liste steht und trotzdem eingeladen wurde. Diese Fragen entscheiden über die Zahl der Kräfte und über die Anordnung am Eingang, nicht die Größe des Raums.

Der zweite Teil der Aufgabe ist unsichtbar, wenn er gelingt: geordnete Wege. Fluchtwege bleiben frei, Bereiche, die nicht für Gäste bestimmt sind, bleiben zu, und der Ausgang funktioniert am Ende genauso ruhig wie der Eingang am Anfang. Wer das erst am Abend organisiert, organisiert es zu spät. Was während der Veranstaltung vorfällt, halten wir schriftlich fest und übergeben es Ihnen danach. Veranstaltungen begleiten wir in Hamburg und im Kreis Stormarn.

Zwei Aufgaben nennen wir hier ausdrücklich mit ihrer Bedingung. Besucherströme und Wegeführung übernehmen wir innerhalb eines abgestimmten Sicherheitskonzepts, nicht als eigene Planung. Bei einer Räumung unterstützen wir nach dem Räumungs-, Brandschutz- und Veranstalterkonzept; die Einsatzleitung liegt dort, wo diese Konzepte sie vorsehen, und nicht bei uns.

Vorher, währenddessen, danach

Vier Abschnitte, jeder mit einem eigenen Schwerpunkt.

Vorher

Vorbesprechung, Begehung des Veranstaltungsorts, Festlegung der Positionen, Abstimmung mit Ihrer Technik und Ihrem Personal. Klärung, wer im Zweifelsfall entscheidet: Sie, der Veranstaltungsort oder wir.

Beim Einlass

Höchste Kräftedichte. Die Prüfung läuft parallel an mehreren Punkten, Zweifelsfälle werden aus der Schlange herausgenommen und daneben geklärt, damit die Reihe nicht stehen bleibt.

Während der Veranstaltung

Verteilte Präsenz, weniger Kräfte, dafür feste Positionen. Der Schwerpunkt liegt auf Wegen, Übergängen und den Bereichen, die für Gäste gesperrt sind.

Danach

Der Ausgang wird begleitet, die Räume werden kontrolliert, der Abbau wird bewacht. Erst wenn das Material gesichert ist, endet der Einsatz.

Was bei der Veranstaltung geleistet wird

Der Umfang richtet sich nach Gästezahl, Ort und Art der Veranstaltung. Alles Weitere wird bei der Vorbesprechung festgelegt.

Einlass und Ticketkontrolle

Prüfung von Tickets oder Einladungen am Eingang, in der Geschwindigkeit, die der Andrang zulässt. Bei elektronischen Tickets wird die Kontrolle an der Technik ausgerichtet, die Sie einsetzen.

Abgleich mit der Gästeliste

Namentliche Prüfung, Aufnahme von Begleitpersonen nach Ihrer Vorgabe, Klärung von Zweifelsfällen abseits der Schlange und nicht in ihr.

Geordnete Wege

Führung des Zustroms, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Sicherung nicht öffentlicher Bereiche wie Technik, Küche, Lager und Garderobe.

Präsenz im Verlauf

Ansprechbare Position im Raum, ruhige Klärung von Situationen, bevor sie größer werden. Der beste Ordnungsdienst ist der, den man am Ende nicht beschreiben kann.

Garderobe und Übergaben

Auf Wunsch Annahme und Ausgabe gegen Nachweis, damit am Ende des Abends keine Diskussion entsteht.

Ausgang und Abbau

Geordnetes Verlassen, Kontrolle der Räume nach dem letzten Gast, Präsenz während des Abbaus, solange Technik und Material noch offen stehen.

Leistungsumfang

Für Veranstaltungen stellen wir Kräfte für diese Aufgaben, einzeln oder als geschlossenes Team.

Einlass und Tickets

  • Einlasskontrollen
  • Ticketkontrollen

Schutz von Personen und Bühne

  • VIP-Betreuung
  • Bühnenabsicherung
  • Backstage-Schutz

Flächen und Besucherströme

  • Crowd Management
  • Evakuierungsunterstützung
  • Parkplatzüberwachung

Wenn Ihre Veranstaltung eine Aufgabe stellt, die hier nicht steht, sprechen Sie uns an. Was wir übernehmen können, klären wir in der Vorbesprechung.

Häufige Fragen

Wie viele Kräfte werden gebraucht?

Das ergibt sich aus Gästezahl, Zahl der Eingänge und Art der Prüfung. Wir nennen die Zahl erst, wenn diese Angaben vorliegen, und begründen sie.

Übernehmen Sie auch kleine Firmenfeiern?

Ja. Auch bei kleinen Formaten gilt dasselbe Vorgehen, nur kürzer: Vorbesprechung, Festlegung der Positionen, Einsatz.

Wer entscheidet, wenn jemand nicht hereingelassen wird?

Die Regel legen Sie vorher fest. Ohne eine solche Regel entsteht am Eingang eine Diskussion, die dort nicht hingehört.

Abgleich einer Einladung mit der Gästeliste am Einlass
Abgleich einer Einladung mit der Gästeliste am Einlass
Abgleich mit der Gästeliste
Abgleich mit der Gästeliste
Anmeldung am Tresen vor Veranstaltungsbeginn
Anmeldung am Tresen vor Veranstaltungsbeginn

Was wir vor der Zusage wissen müssen

Für ein belastbares Angebot brauchen wir fünf Angaben: Ort, Datum und Zeitfenster, die erwartete Gästezahl, die Art der Zugangsprüfung, also Ticket, Liste oder beides, und die Zahl der Eingänge, die tatsächlich genutzt werden. Aus diesen fünf Punkten ergibt sich die Kräftezahl. Ohne sie wäre jede Zahl geraten.

Bei größeren Veranstaltungen kommt eine Begehung des Veranstaltungsorts dazu. Dabei werden die Positionen festgelegt, die Flucht- und Rettungswege abgegangen und die Übergänge zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichen bestimmt. Bei kleineren Formaten genügt häufig ein Gespräch mit dem Grundriss.

Zu Auflagen aus dem Veranstaltungsrecht, zu Genehmigungen und zu Vorgaben des Veranstaltungsorts äußern wir uns nicht pauschal. Was für Ihre Veranstaltung gilt, hängt von Ort, Art und Größe ab und gehört mit der zuständigen Stelle geklärt. Die Bewachungstätigkeit selbst fällt unter § 34a Gewerbe­ordnung.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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