Unternehmen

Über uns

Sicherheits­personal für Objekte in Hamburg, Barsbüttel und im Kreis Stormarn.

Ausgabe eines Besucherausweises am Empfang
Ausgabe eines Besucherausweises am Empfang

Warum Azizi Security

Vier Punkte, die im Alltag den Unterschied machen.

Ein Ansprech­partner

Sie rufen an und erreichen die Bereichsleitung. Wer dort abnimmt, kennt Ihr Objekt und kann entscheiden.

Dokumentierte Schichten

Jede Schicht wird im Wachbuch festgehalten: wer im Einsatz war, welche Kontrollen wann stattgefunden haben, was vorgefallen ist. Es liegt am Objekt und steht Ihnen jederzeit offen.

Erlaubnis nach § 34a GewO

Die Erlaubnis nach § 34a der Gewerbe­ordnung liegt vor, erteilt vom Ordnungsamt der Gemeinde Barsbüttel, das zugleich die Aufsicht führt.

Festes Einsatz­gebiet

Wir arbeiten in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn. Kurze Wege heißen vor allem: Eine Begehung lässt sich einschieben, statt sie wie eine Dienstreise zu planen. Außerhalb dieses Gebiets sprechen Sie uns an.

Qualifikation und Nachweise

Das Bewachungs­gewerbe ist in Deutschland erlaubnis­pflichtig. Was das bedeutet, steht hier ohne Beschönigung.

Was § 34a GewO verlangt

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Geprüft werden Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und die erforderliche Sachkunde. Diese Erlaubnis liegt für die Azizi Security & Service GmbH vor, erteilt vom Ordnungsamt der Gemeinde Barsbüttel, das zugleich die Aufsicht führt.

Was beim Personal geprüft wird

Vor dem Einsatz stehen die Zuverlässigkeits­überprüfung und der Nachweis von Unterrichtung oder Sachkunde­prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Ohne diesen Nachweis wird niemand eingesetzt. Die Sachkunde­prüfung nach § 34a GewO liegt im Unternehmen vor, abgelegt bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Bewacher­register

Wachpersonen und Bewachungsunternehmen werden im Bewacher­register geführt. Jede eingetragene Person und jedes Unternehmen erhält eine Identifikationsnummer. Ohne diese Eintragung darf im Bewachungs­gewerbe niemand eingesetzt werden. Das Unternehmen ist im Bewacher­register freigeschaltet.

Nachweis statt Zusicherung

Was auf einer Schicht passiert ist, steht schriftlich, nicht im Gedächtnis. Bei einem Vorfall bekommen Sie einen eigenen Bericht mit Zeit, Ort und den Namen der Stellen, die verständigt wurden. Ohne Vorfall genügt der Eintrag im Wachbuch, den Sie am Objekt einsehen können.

Einweisung am Objekt

Vor der ersten Schicht wird am Objekt eingewiesen: Zugänge, Schlüssel, Technik, Meldewege und die Dienst­anweisung. Erst danach übernimmt das Personal. Die Einweisung wird festgehalten und liegt der Dienst­anweisung bei.

Dienstausweis

Unsere Kräfte führen den Dienstausweis im Dienst mit und zeigen ihn auf Verlangen. Er trägt die Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Unternehmens.

Nachunternehmen

Im Regelfall setzen wir eigene Kräfte ein. Wo ein Auftrag es erfordert, arbeiten wir mit Nachunternehmen. Auch deren Kräfte müssen die Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen und im Bewacher­register eingetragen sein.

Ansprech­partner

Wer im Unternehmen entscheidet und wie die Zuständigkeit am Objekt läuft.

  • Peyman Hosseini, Geschäftsführer

    Peyman Hosseini

    Geschäftsführer

Erreichbarkeit und Zuständigkeit

Wer abnimmt, kennt Ihr Objekt
Sie rufen an und erreichen die Bereichsleitung. Wer dort abnimmt, kennt Ihr Objekt und kann entscheiden.
Bei einem Vorfall
Der Mitarbeiter prüft zuerst Eigenschutz und Lage. Bei unmittelbarer Gefahr ruft er sofort die 110 oder die 112. Danach sichert er, soweit das gefahrlos möglich ist, verständigt Ihren Ansprech­partner und hält den Vorgang schriftlich fest.
Nach jeder Schicht
Kontrollgänge und Vorkommnisse trägt das Personal ins Wachbuch am Objekt ein. Bei einem Vorfall verständigen wir Ihren Ansprech­partner noch während der Schicht und übergeben danach einen schriftlichen Bericht.
Vor der ersten Schicht
Am Objekt wird eingewiesen: Zugänge, Schlüssel, Technik, Meldewege und die Dienst­anweisung. Erst danach übernimmt das Personal.

Präsenzformen

Wie die Besetzung aussieht, richtet sich nach dem Betrieb am Objekt.

Besetzter Empfang während der Betriebszeit
Besetzter Empfang während der Betriebszeit

Tag

Betriebszeit

Besetzte Positionen an Empfang, Pforte und Zufahrt, solange am Objekt gearbeitet wird.

Nächtlicher Kontrollgang an einer beleuchteten Zufahrt
Nächtlicher Kontrollgang an einer beleuchteten Zufahrt

Nacht

Betriebsschluss

Objektkontrollen und Kontrollgänge, wenn das Gelände leer ist. Schlüssel und Meldewege sind vorher festgelegt.

Kontrollgang am Abend in einem Wohn- und Gewerbeobjekt
Kontrollgang am Abend in einem Wohn- und Gewerbeobjekt

Wochenende

Betriebsruhe

Durchgehende Besetzung oder Kontrollgänge nach Absprache an Wochenenden und Feiertagen.

Kontrollgang bei Nacht auf einem Betriebshof
Kontrollgang bei Nacht auf einem Betriebshof

Sonderlage

Erhöhter Bedarf

Zusätzliche Kräfte für Umbau, Inventur, Veranstaltung oder eine befristete Gefährdungs­lage.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Den Rest klären wir bei der Begehung.

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