Ein Ansprechpartner
Sie rufen an und erreichen die Bereichsleitung. Wer dort abnimmt, kennt Ihr Objekt und kann entscheiden.
Dauerhafte Präsenz
Mobil und auf Abruf
Menschen und Anlässe
Objekte mit eigener Lage
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So erreichen Sie uns
Gesamtes Hamburger Stadtgebiet · Barsbüttel und Umgebung · Kreis Stormarn
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Unternehmen
Sicherheitspersonal für Objekte in Hamburg, Barsbüttel und im Kreis Stormarn.

Vier Punkte, die im Alltag den Unterschied machen.
Sie rufen an und erreichen die Bereichsleitung. Wer dort abnimmt, kennt Ihr Objekt und kann entscheiden.
Jede Schicht wird im Wachbuch festgehalten: wer im Einsatz war, welche Kontrollen wann stattgefunden haben, was vorgefallen ist. Es liegt am Objekt und steht Ihnen jederzeit offen.
Die Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung liegt vor, erteilt vom Ordnungsamt der Gemeinde Barsbüttel, das zugleich die Aufsicht führt.
Wir arbeiten in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn. Kurze Wege heißen vor allem: Eine Begehung lässt sich einschieben, statt sie wie eine Dienstreise zu planen. Außerhalb dieses Gebiets sprechen Sie uns an.
Das Bewachungsgewerbe ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Was das bedeutet, steht hier ohne Beschönigung.
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Geprüft werden Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und die erforderliche Sachkunde. Diese Erlaubnis liegt für die Azizi Security & Service GmbH vor, erteilt vom Ordnungsamt der Gemeinde Barsbüttel, das zugleich die Aufsicht führt.
Vor dem Einsatz stehen die Zuverlässigkeitsüberprüfung und der Nachweis von Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Ohne diesen Nachweis wird niemand eingesetzt. Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO liegt im Unternehmen vor, abgelegt bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
Wachpersonen und Bewachungsunternehmen werden im Bewacherregister geführt. Jede eingetragene Person und jedes Unternehmen erhält eine Identifikationsnummer. Ohne diese Eintragung darf im Bewachungsgewerbe niemand eingesetzt werden. Das Unternehmen ist im Bewacherregister freigeschaltet.
Was auf einer Schicht passiert ist, steht schriftlich, nicht im Gedächtnis. Bei einem Vorfall bekommen Sie einen eigenen Bericht mit Zeit, Ort und den Namen der Stellen, die verständigt wurden. Ohne Vorfall genügt der Eintrag im Wachbuch, den Sie am Objekt einsehen können.
Vor der ersten Schicht wird am Objekt eingewiesen: Zugänge, Schlüssel, Technik, Meldewege und die Dienstanweisung. Erst danach übernimmt das Personal. Die Einweisung wird festgehalten und liegt der Dienstanweisung bei.
Unsere Kräfte führen den Dienstausweis im Dienst mit und zeigen ihn auf Verlangen. Er trägt die Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Unternehmens.
Im Regelfall setzen wir eigene Kräfte ein. Wo ein Auftrag es erfordert, arbeiten wir mit Nachunternehmen. Auch deren Kräfte müssen die Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen und im Bewacherregister eingetragen sein.
Wer im Unternehmen entscheidet und wie die Zuständigkeit am Objekt läuft.

Peyman Hosseini
Geschäftsführer
Wie die Besetzung aussieht, richtet sich nach dem Betrieb am Objekt.

Tag
Besetzte Positionen an Empfang, Pforte und Zufahrt, solange am Objekt gearbeitet wird.

Nacht
Objektkontrollen und Kontrollgänge, wenn das Gelände leer ist. Schlüssel und Meldewege sind vorher festgelegt.

Wochenende
Durchgehende Besetzung oder Kontrollgänge nach Absprache an Wochenenden und Feiertagen.

Sonderlage
Zusätzliche Kräfte für Umbau, Inventur, Veranstaltung oder eine befristete Gefährdungslage.
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Den Rest klären wir bei der Begehung.