Leistung 07

Werkschutz

Objektschutz sichert das Objekt nach außen. Werkschutz hält die Ordnung im laufenden Betrieb: wer hereinkommt, wer sich wo bewegt, und was am Ende schriftlich feststeht.

Abgleich von Lieferpapieren an der Zufahrt
Abgleich von Lieferpapieren an der Zufahrt

Die innere Ordnung eines Betriebs

Werkschutz beginnt dort, wo Objektschutz aufhört. Ein Zaun, ein Tor und ein Rundgang sichern ein Objekt gegen das, was von außen kommt. Ein Werksgelände hat aber auch eine innere Ordnung: Mitarbeiter in mehreren Schichten, Fremdfirmen mit eigenen Schlüsseln, Lieferanten zu Zeiten, in denen keine Disposition mehr besetzt ist, Besucher, die zu einer bestimmten Abteilung wollen und zu keiner anderen. Diese Ordnung entsteht nicht von selbst, und sie wird nicht am Zaun hergestellt, sondern an der Pforte und auf dem Gelände.

Der zweite Unterschied ist der Betrieb selbst. Objektschutz kann eine leere Halle bewachen; Werkschutz begleitet einen laufenden Betrieb und darf ihn dabei nicht aufhalten. Eine Kontrolle, die die Anlieferung um zwanzig Minuten verzögert, wird nach zwei Wochen umgangen. Deshalb steht am Anfang nicht die Frage, was alles geprüft werden könnte, sondern welche Prüfung mit welchem Aufwand tatsächlich durchgehalten wird.

Der dritte Unterschied ist die Zusammenarbeit. Werkschutz arbeitet gegen niemanden, sondern mit der Betriebsleitung: Sie legt fest, wer Zutritt hat, wer im Zweifelsfall entscheidet und welche Bereiche für wen gesperrt sind. Was davon durchgesetzt wird, steht in der Dienst­anweisung, die nach § 17 der Bewachungsverordnung ohnehin vorgeschrieben ist. Werkschutz übernehmen wir für Produktionsstandorte und Werksgelände in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn.

Was der Werkschutz leistet

Der Umfang wird bei der Begehung festgelegt und richtet sich nach Schichtbetrieb, Zahl der Tore und Menge des Fremdfirmenverkehrs.

Zugangs­kontrolle und Ausweise

Prüfung an Pforte und Tor gegen die Anmeldung. Mitarbeiterausweise werden geprüft, Besucherausweise ausgegeben und bei Rückgabe wieder eingezogen. Wer im Haus ist, lässt sich jederzeit sagen.

Empfang von Fremdfirmen

Handwerker, Reinigung, Wartung und Montage werden angenommen, gegen die Auftragsunterlagen geprüft, eingewiesen und wieder abgemeldet. Wer wann wo war, ist danach nachvollziehbar.

Lieferanten und Fahrzeuge

Abgleich von Kennzeichen, Fahrer und Auftrag gegen die Anmeldung, dazu die Prüfung der Lieferpapiere an der Rampe. Fahrzeuge ohne Anmeldung warten außerhalb.

Rundgänge im Betrieb

Feste Kontrollpunkte in wechselnder Reihenfolge: Nebeneingänge, Materiallager im Außenbereich, Technikräume, Notausgänge und die Tore, die aus betrieblichen Gründen offen bleiben.

Schließdienst

Auf- und Zuschließen zu vereinbarten Zeiten, Kontrolle von Fenstern und Türen, Prüfung, ob Anlagen ausgeschaltet und Bereiche geräumt sind.

Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung

In Zweifelsfällen entscheidet nicht die Kraft am Tor, sondern die benannte Stelle im Haus. Wer das ist und wie sie erreicht wird, steht vor dem ersten Einsatz fest.

Leistungsumfang

Diese Tätigkeiten gehören zum Werkschutz. Welche davon Ihr Betrieb braucht, ergibt sich aus dem Schichtbetrieb und aus der Zahl der Zugänge.

Zugang und Ausweise

  • Zugangskontrollen
  • Mitarbeiterausweise
  • Besucheranmeldung und Ausweisausgabe

Verkehr auf dem Gelände

  • Lieferantenkontrolle
  • Fahrzeugkontrolle
  • Empfang von Fremdfirmen

Ordnung und Abschluss

  • Rundgänge
  • Schließdienste
  • Dokumentation im Wachbuch

Wenn Ihr Betrieb eine Anforderung stellt, die hier nicht steht, sprechen Sie uns an. Was sich abbilden lässt, klären wir bei der Begehung.

Der Weg einer Fremdfirma über das Gelände

Fünf Stationen zwischen Ankunft und Abfahrt. Jede hat einen Grund, und keine lässt sich weglassen, ohne die nächste wertlos zu machen.

  1. Vorher

    Anmeldung

    Die Firma steht auf der Liste, die Ihr Haus führt. Wer nicht darauf steht, wartet, bis eine zuständige Person entschieden hat.

  2. An der Pforte

    Auftrag und Ausweis

    Prüfung der Auftragsunterlagen und des Ausweises. Danach wird der Besuch aufgenommen und ein Besucherausweis ausgegeben.

  3. Vor dem Betreten

    Einweisung

    Wohin gefahren oder gegangen wird, welche Bereiche gesperrt sind und welche Regeln auf dem Gelände gelten.

  4. Während der Arbeit

    Bekannt, nicht unsichtbar

    Der Ausweis ist sichtbar zu tragen. Auf dem Rundgang fällt damit auf, wer sich außerhalb des angemeldeten Bereichs bewegt.

  5. Beim Verlassen

    Abmeldung

    Der Ausweis kommt zurück, die Firma wird abgemeldet. Erst damit ist der Vorgang abgeschlossen.

Wer wann wo war, steht danach im Wachbuch. Nicht als Kontrolle der Menschen, sondern damit im Schadensfall nicht geraten werden muss.

Werkschutz und Objektschutz, der Unterschied

Beides wird oft in einem Atemzug genannt, meint aber zwei verschiedene Aufgaben. Häufig braucht ein Standort beides.

Objektschutz sichert nach außen

Zaun, Tore, Zugänge, Rundgänge und die Frage, wer überhaupt auf das Gelände darf. Er wirkt auch dann, wenn kein Betrieb läuft, und ist in den Stunden ohne Produktion am wichtigsten.

Werkschutz ordnet nach innen

Ausweise, Fremdfirmen, Lieferanten, Fahrzeugverkehr, gesperrte Bereiche und der Schließdienst. Er wirkt im laufenden Betrieb und muss dessen Takt mitgehen.

Wo beides zusammenkommt

An einem Produktionsstandort mit Schichtbetrieb wird tagsüber Werkschutz gebraucht und nachts Objektschutz. Beides kann dieselbe Kraft leisten, wenn die Dienst­anweisung beide Rollen beschreibt.

Was die Begehung klärt

Welcher Anteil auf welche Aufgabe entfällt, zeigt sich am Objekt: an der Zahl der Tore, am Fremdfirmenverkehr und daran, wann im Haus noch jemand entscheiden kann.

Abgleich von Lieferpapieren an der Zufahrt
Abgleich von Lieferpapieren an der Zufahrt
Ausgabe eines Besucherausweises
Ausgabe eines Besucherausweises
Kontrolle des Fahrers an der Zufahrt
Kontrolle des Fahrers an der Zufahrt

Was vor dem ersten Einsatz feststehen muss

Werkschutz lässt sich nicht improvisieren, weil er Entscheidungen über Menschen trifft, die im Betrieb arbeiten. Vor dem ersten Tag steht deshalb fest: welche Ausweise gelten, wer Zutritt zu welchen Bereichen hat, welche Papiere ein Lieferant vorzeigen muss und wer im Haus entscheidet, wenn etwas nicht stimmt. Ohne diese vier Punkte wäre jede Kontrolle eine Ermessensentscheidung der Kraft am Tor, und genau das soll sie nicht sein.

Das Ergebnis der Begehung ist die Dienst­anweisung. Sie ist keine Formalie: § 17 der Bewachungsverordnung schreibt sie vor, und sie ist der Text, nach dem gearbeitet wird. Sie gehört Ihnen, und sie wird mit den eingesetzten Kräften durchgesprochen, bevor jemand zum ersten Mal an der Pforte steht.

Die Tätigkeit fällt unter das Bewachungs­gewerbe nach § 34a Gewerbe­ordnung. Für den Werkschutz auf umschlossenem Betriebs­gelände genügt die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a Satz 1; die Sachkunde­prüfung verlangt das Gesetz hier nicht.

Häufige Fragen

Brauchen wir Werkschutz und Objektschutz getrennt?

Nicht unbedingt. Häufig leistet dieselbe Besetzung beides, tagsüber die innere Ordnung und nachts die Sicherung nach außen. Getrennt wird nur, wenn beides gleichzeitig und an verschiedenen Stellen gebraucht wird.

Dürfen Ihre Kräfte Taschen kontrollieren?

Nur, wenn eine Kontrolle vorher vereinbart ist und die betroffene Person zustimmt. Eine Sicherheits­kraft hat die Rechte, die jeder hat, und das Hausrecht, das Sie ihr übertragen. Weitergehende Befugnisse hat sie nicht.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter keinen Ausweis dabei hat?

Das legen Sie fest, nicht wir. Üblich ist eine Nachfrage bei der benannten Stelle im Haus. Die Regel gehört in die Dienst­anweisung, damit sie an jedem Tag gleich angewendet wird.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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