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Was § 34a GewO bedeutet
Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewacht, braucht dafür eine Erlaubnis. § 34a der Gewerbeordnung regelt, wer sie erhält, wer im Bewachungsgewerbe arbeiten darf und welche Nachweise dafür nötig sind.
Stand 12. August 2026Herausgeber Azizi Security & Service GmbH
Die Erlaubnispflicht
Das Bewachungsgewerbe ist kein freies Gewerbe. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das gilt unabhängig von der Größe des Betriebs und unabhängig von der Rechtsform. Eine Gewerbeanmeldung allein genügt nicht.
Welche Behörde zuständig ist, regeln die Länder unterschiedlich. In manchen Ländern erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde die Erlaubnis, in anderen die Kreisverwaltung oder eine zentrale Stelle. Für einen Auftraggeber ist deshalb weniger die Behörde interessant als die Urkunde selbst: Sie nennt den Erlaubnisinhaber und die erteilende Stelle.
Die Erlaubnis ist an Nachweise gebunden, die die Behörde vor der Erteilung prüft. Sie betreffen die Person des Gewerbetreibenden, seine wirtschaftlichen Verhältnisse, seine Fachkenntnisse und seine Versicherung.
Was die Behörde vor der Erteilung prüft
Vier Voraussetzungen nennt Absatz 1. Fehlt eine davon, wird die Erlaubnis versagt.
Zuverlässigkeit
Die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Sie fehlt in der Regel bei Personen, die Mitglied in einem verbotenen Verein waren oder eine verfassungswidrige Partei unterstützt haben, ebenso bei bestimmten Verurteilungen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Geordnete Vermögensverhältnisse
Wer in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, erhält die Erlaubnis nicht. Der Grund ist derselbe wie bei der Zuverlässigkeit: Bewachung ist eine Tätigkeit mit Zugang zu fremdem Eigentum.
Sachkundeprüfung
Der Gewerbetreibende selbst muss eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Für die Leitung eines Bewachungsunternehmens reicht die bloße Unterrichtung nicht aus.
Haftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung. Welche Summen sie mindestens abdecken muss, steht nicht in der Gewerbeordnung, sondern in der Bewachungsverordnung.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung
Die Erlaubnis betrifft den Betrieb. Für die Menschen, die tatsächlich im Dienst stehen, gilt eine eigene Vorschrift. Der Gewerbetreibende darf mit Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Gewerbes unterrichtet worden sind.
Diese Unterrichtung ist keine Prüfung. Sie ist eine Schulung mit anschließender Bescheinigung, und sie ist die Untergrenze: Ohne sie darf niemand im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden. Für eine Reihe von Einsätzen verlangt das Gesetz mehr, nämlich die bestandene Sachkundeprüfung.
Der Unterschied ist für Auftraggeber wichtiger, als er auf den ersten Blick wirkt. Wer einen Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum beauftragt oder Personal für den Schutz vor Ladendieben braucht, kann nicht mit unterrichteten Kräften bedient werden. Das ist keine Frage der Qualität, sondern eine gesetzliche Voraussetzung.
Wofür die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist
Absatz 1a zählt fünf Einsatzarten auf. Bei den letzten beiden knüpft der Wortlaut die Anforderung an eine leitende Funktion.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
Ebenso in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Gemeint ist der Streifendienst dort, wo jeder hinkommt.
Schutz vor Ladendieben
Der Einsatz als Ladendetektiv im Einzelhandel.
Einlass bei gastgewerblichen Diskotheken
Die Bewachung im Einlassbereich, also die Türkontrolle.
Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Flüchtlinge
Hier nennt das Gesetz die leitende Funktion ausdrücklich in der Nummer selbst.
Zugangsgeschützte Großveranstaltungen
Auch hier steht die leitende Funktion im Wortlaut der Nummer.
Was in der Unterrichtung vermittelt wird
Die Sachgebiete stehen in § 7 der Bewachungsverordnung. Die Sachkundeprüfung erstreckt sich auf dieselben Gebiete, verlangt aber den Nachweis, dass die Kenntnisse für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben ausreichen.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Einschließlich des Gewerberechts, also der Vorschriften, die den eigenen Beruf regeln.
Datenschutzrecht
Umgang mit personenbezogenen Daten im Dienst.
Bürgerliches Gesetzbuch
Besitz, Hausrecht, Selbsthilfe, Schadensersatz.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
Notwehr, Nothilfe, vorläufige Festnahme und die Grenzen dieser Rechte.
Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste
Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für den Dienst.
Umgang mit Menschen
Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz.
Grundzüge der Sicherheitstechnik
Anlagen, Meldewege und ihr Zusammenspiel mit dem Personal.
Versicherung, Register und Dienstausweis
Die Bewachungsverordnung nennt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis: eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Das sind Untergrenzen, keine Empfehlung. Die Leistungen des Versicherers für alle Schäden eines Versicherungsjahres dürfen auf das Doppelte der Mindestsumme begrenzt werden.
Das Bewacherregister besteht seit 2019. Registerbehörde ist seit Juni 2022 das Statistische Bundesamt (§ 11b GewO); davor lag die Zuständigkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im Register stehen die Gewerbetreibenden, ihre Vertreter, die Wachpersonen und Personen mit Leitungsfunktion, dazu Angaben zur Erlaubnis, zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen und zu den Nachweisen über Unterrichtung und Sachkunde. Das Register vergibt Identifikationsnummern, die selbst keine personenbezogenen Angaben enthalten.
Diese Nummern werden im Alltag sichtbar. Der Dienstausweis, den der Gewerbetreibende jeder Wachperson auszustellen hat, muss die Bewacherregisteridentifikationsnummer der Wachperson und die des Unternehmens tragen, dazu den Namen der Wachperson sowie Name und Anschrift des Gewerbetreibenden. Er ist im Dienst mitzuführen und den Vollzugsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen, und er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden.
Was die Erlaubnis nicht ist
Eine Erlaubnis nach § 34a ist eine gewerberechtliche Zulassung. Sie verleiht keine hoheitlichen Befugnisse. Das steht nicht zwischen den Zeilen, sondern ausdrücklich im Gesetz: der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte ausüben, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, dazu die Selbsthilferechte, die ihnen der Auftraggeber vertraglich übertragen hat. Der Grundsatz der Erforderlichkeit ist dabei zu beachten.
Wer also einen Sicherheitsdienst beauftragt, beauftragt keine private Polizei, sondern Personal, das dieselben Rechte hat wie jeder andere Bürger, ergänzt um das Hausrecht, das der Auftraggeber überträgt. Was das im Einzelnen bedeutet, ist der Gegenstand des nächsten Beitrags.
Häufige Fragen
Reicht die Unterrichtung, oder braucht jeder Mitarbeiter die Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung ist die Untergrenze und gilt für jede Wachperson. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass bei gastgewerblichen Diskotheken schreibt das Gesetz zusätzlich die bestandene Sachkundeprüfung vor. Bei Aufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützten Großveranstaltungen nennt der Wortlaut die leitende Funktion.
Kann ich mir die Erlaubnis zeigen lassen?
Fragen können Sie danach jederzeit, und ein Anbieter, der die Urkunde vorlegt, erspart Ihnen die Unsicherheit. Ein gesetzlicher Anspruch des Auftraggebers auf Vorlage folgt daraus nicht. Wenn Ihnen der Nachweis wichtig ist, nehmen Sie ihn in den Vertrag auf.
Gilt § 34a auch für den eigenen Werkschutz eines Unternehmens?
Die Vorschrift betrifft die gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens oder Eigentums. Wer eigenes Personal zur Bewachung des eigenen Betriebs einsetzt, bewacht kein fremdes Eigentum. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört in die Hand der zuständigen Behörde oder einer Rechtsberatung, nicht auf eine Website.
Worauf sich das stützt
Die Beiträge geben den Stand des Gesetzestextes wieder, den wir gelesen haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Zu diesem Thema gehören die Leistungen Revier- und Streifendienst und City- und Ordnungsdienst.
Weiter im Ratgeber: Was ein Sicherheitsmitarbeiter darf und was nicht und Das Bewacherregister.
Unser Betrieb arbeitet mit einer Erlaubnis nach § 34a GewO. Welche Qualifikation die Kräfte mitbringen, die auf Ihrem Objekt eingesetzt würden, sagen wir Ihnen bei der Anfrage, bevor ein Vertrag zustande kommt.
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Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
