Leistung 08

Alarm­verfolgung

Ein Alarm um drei Uhr nachts ist meistens ein Fehlalarm. Nachsehen muss trotzdem jemand, und das muss nicht Ihr Betriebsleiter sein.

Kontrolle einer Tür nach einer Alarmmeldung
Kontrolle einer Tür nach einer Alarmmeldung

Was Alarm­verfolgung ist und was sie nicht ist

Alarm­verfolgung heißt: Sie melden uns einen Alarm, wir fahren zum Objekt, stellen fest, was ihn ausgelöst hat, und melden Ihnen das Ergebnis. Der Sinn liegt nicht darin, dass jemand schneller da ist als Sie, sondern darin, dass überhaupt jemand hinfährt, ohne dass eine Person aus Ihrem Haus nachts aufstehen und quer durch die Stadt fahren muss. In den allermeisten Fällen ist die Ursache ein Fehlalarm, und genau deshalb ist die Fahrt so lästig.

Ebenso wichtig ist, was Alarm­verfolgung nicht ist. Wir betreiben keine Notruf- und Serviceleitstelle, und wir bieten keine Aufschaltung Ihrer Anlage an. Das ist ein eigenes, zertifizierungspflichtiges Geschäft, und wer es nicht betreibt, sollte es nicht andeuten. Der Weg zu uns führt über den Anruf bei der 24-Stunden-Nummer, nicht über eine automatische Meldung Ihrer Anlage. Wir warten und installieren auch keine Alarmtechnik.

Was wir Ihnen ausdrücklich nicht zusagen, ist eine Eintreffzeit. Keine Minutenangabe, kein „innerhalb von“. Wie lange eine Anfahrt dauert, hängt von Tageszeit, Verkehr, Entfernung und davon ab, wo die Kraft gerade ist. Wer eine feste Zeit verspricht, verspricht etwas, das er an einem Freitagabend auf der A1 nicht halten kann. Alarm­verfolgung fahren wir für Objekte in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn.

Von der Meldung bis zur Rückmeldung

Sechs Stufen, in dieser Reihenfolge. Was zwischen ihnen an Zeit vergeht, hängt von Entfernung, Uhrzeit und Verkehr ab und wird deshalb nicht zugesagt.

  1. Zuerst

    Ihr Anruf

    Sie melden den Alarm über die 24-Stunden-Nummer. Objekt und Art der Meldung genügen; alles Weitere steht in der Dienst­anweisung.

  2. Dann

    Anfahrt

    Eine Kraft fährt zum Objekt. Ohne Zusage einer Zeit, aber mit der Zusage, dass gefahren wird.

  3. Vor dem Betreten

    Eigenschutz und Lage

    Zuerst von außen: Türen, Fenster, Tore, Zaun. Dabei gilt der eigene Schutz vor allem anderen. Wer hineingeht, bevor er außen war, übersieht die Spur, auf die es ankommt.

  4. Bei unmittelbarer Gefahr

    Sofort 110 oder 112

    Ohne Rückfrage und ohne Wartezeit, bevor irgendetwas anderes geschieht. Für alle Feststellungen ohne Gefahr für Menschen gilt die vereinbarte Meldekette.

  5. Danach

    Feststellung

    Ob und wie betreten wird, steht vorher fest. Gesichert wird, soweit das gefahrlos möglich ist. Was gefunden wird, wird festgehalten, auch wenn nichts war.

  6. Zum Schluss

    Rückmeldung

    Sie erfahren, was war und was getan wurde. Der Vorgang steht danach schriftlich fest.

Bei einem Fehlalarm endet die Fahrt hier, und das ist der Normalfall. Genau dafür ist die Leistung da: damit niemand aus Ihrem Haus nachts aus dem Bett muss, um festzustellen, dass nichts war.

Was bei einer Alarmmeldung geleistet wird

Der Umfang wird bei der Begehung festgelegt, zusammen mit den Schlüsseln, den Zugängen und der Meldekette.

Annahme der Meldung

Sie rufen die 24-Stunden-Nummer an und nennen Objekt und Meldung. Die Nummer steht auf jeder Seite dieser Website und ist rund um die Uhr besetzt.

Anfahrt zum Objekt

Eine Kraft fährt hin. Eine Zeit sagen wir nicht zu; was realistisch ist, sagen wir Ihnen bei der Begehung für Ihr Objekt und Ihre Lage.

Umstellen des Objekts

Vor dem Betreten wird das Objekt von außen umgangen: Türen, Fenster, Tore, Zaun. Ob und wie betreten wird, steht vorher in der Dienst­anweisung.

Feststellung der Ursache

Einbruchsspur, offene Tür, technischer Fehler, Tier, Wind. Was festgestellt wurde, wird festgehalten, auch wenn es nichts war.

Verständigung

Bei Gefahr für Menschen rufen wir immer sofort die 110 oder die 112. Für alles andere gilt die Meldekette, die vor Einsatzbeginn mit Ihnen festgelegt wurde.

Rückmeldung an Sie

Sie erfahren, was war und was getan wurde. Falschalarme werden als solche festgehalten, damit sich häufende Ursachen sichtbar werden.

Leistungsumfang

Diese Leistungen gehören zur Alarm­verfolgung. Was davon für Ihr Objekt gilt, wird vorher festgelegt.

Nach der Meldung

  • Alarmkontrollen
  • Anfahrt zum Objekt
  • Umstellen des Objekts

Vor Ort

  • Feststellung der Ursache
  • Sicht- und Verschlusskontrolle
  • Verständigung nach Meldekette

Danach

  • Rückmeldung an den Auftraggeber
  • Dokumentation im Wachbuch

Wenn Ihre Lage etwas anderes verlangt, sprechen Sie uns an. Ob wir es übernehmen können, klären wir bei der Begehung.

Was wir nicht anbieten, und warum wir es sagen

Vier Dinge, die in dieser Branche gern angedeutet werden. Wir betreiben sie nicht, deshalb stehen sie hier als Nein.

Keine Aufschaltung auf eine Leitstelle

Wir betreiben keine Notruf- und Serviceleitstelle. Ihre Anlage kann nicht auf uns aufgeschaltet werden; der Weg führt über Ihren Anruf.

Keine Wartung der Alarmtechnik

Wir installieren, warten und prüfen keine Alarmanlagen. Dafür brauchen Sie einen Errichterbetrieb.

Keine zugesagte Eintreffzeit

Weder in Minuten noch als Spanne. Was für Ihr Objekt realistisch ist, sagen wir bei der Begehung, und zwar mündlich und ohne Zusage.

Keine hoheitlichen Befugnisse

Eine Sicherheits­kraft hat die Rechte, die jeder hat, und das Hausrecht, das Sie ihr übertragen. Sie ersetzt nicht die Polizei und handelt nicht an ihrer Stelle.

Prüfung einer Tür nach einer Alarmmeldung
Prüfung einer Tür nach einer Alarmmeldung
Rundgang mit Taschenlampe und Funkgerät über einen Betriebshof bei Nacht
Rundgang mit Taschenlampe und Funkgerät über einen Betriebshof bei Nacht

Häufige Fragen

Wie schnell sind Sie da?

Eine feste Zeit sagen wir nicht zu, weil sie sich nicht halten lässt. Bei der Begehung sagen wir Ihnen ehrlich, was für Ihr Objekt realistisch ist, und wir sagen es mündlich und nicht als Zusage in einem Vertrag.

Können wir unsere Alarmanlage auf Sie aufschalten?

Nein. Wir betreiben keine Notruf- und Serviceleitstelle. Der Weg führt über Ihren Anruf bei der 24-Stunden-Nummer.

Was passiert bei einem Fehlalarm?

Er wird als solcher festgehalten und Ihnen zurückgemeldet. Häufen sich Fehlalarme an derselben Stelle, sehen Sie das an den Einträgen und können die Ursache abstellen lassen.

Was wir von Ihnen brauchen

Damit eine Anfahrt überhaupt etwas bringt, brauchen wir vier Dinge: einen Zugang zum Objekt oder die Absprache, dass von außen geprüft wird, den aktuellen Lageplan mit den Zugängen, die Meldekette mit einer nachts erreichbaren Person, und die Angabe, welche Bereiche im Alarmfall betreten werden dürfen und welche nicht.

Schlüssel sind der heikelste Punkt. Ob wir welche verwahren, wo sie liegen und wer sie ausgeben darf, wird schriftlich festgelegt, bevor der erste Schlüssel übergeben wird. Wenn Sie das nicht wollen, ist das kein Hindernis: Dann wird von außen geprüft und Sie entscheiden am Telefon, ob jemand aus Ihrem Haus dazukommt.

Die Tätigkeit fällt unter das Bewachungs­gewerbe nach § 34a Gewerbe­ordnung. Alarm­verfolgung auf Ihrem umschlossenen Betriebs­gelände verlangt die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a Satz 1; eine Sachkunde­prüfung schreibt das Gesetz hierfür nicht vor.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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