Annahme der Meldung
Sie rufen die 24-Stunden-Nummer an und nennen Objekt und Meldung. Die Nummer steht auf jeder Seite dieser Website und ist rund um die Uhr besetzt.
Dauerhafte Präsenz
Mobil und auf Abruf
Menschen und Anlässe
Objekte mit eigener Lage
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So erreichen Sie uns
Gesamtes Hamburger Stadtgebiet · Barsbüttel und Umgebung · Kreis Stormarn
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Leistung 08
Ein Alarm um drei Uhr nachts ist meistens ein Fehlalarm. Nachsehen muss trotzdem jemand, und das muss nicht Ihr Betriebsleiter sein.

Alarmverfolgung heißt: Sie melden uns einen Alarm, wir fahren zum Objekt, stellen fest, was ihn ausgelöst hat, und melden Ihnen das Ergebnis. Der Sinn liegt nicht darin, dass jemand schneller da ist als Sie, sondern darin, dass überhaupt jemand hinfährt, ohne dass eine Person aus Ihrem Haus nachts aufstehen und quer durch die Stadt fahren muss. In den allermeisten Fällen ist die Ursache ein Fehlalarm, und genau deshalb ist die Fahrt so lästig.
Ebenso wichtig ist, was Alarmverfolgung nicht ist. Wir betreiben keine Notruf- und Serviceleitstelle, und wir bieten keine Aufschaltung Ihrer Anlage an. Das ist ein eigenes, zertifizierungspflichtiges Geschäft, und wer es nicht betreibt, sollte es nicht andeuten. Der Weg zu uns führt über den Anruf bei der 24-Stunden-Nummer, nicht über eine automatische Meldung Ihrer Anlage. Wir warten und installieren auch keine Alarmtechnik.
Was wir Ihnen ausdrücklich nicht zusagen, ist eine Eintreffzeit. Keine Minutenangabe, kein „innerhalb von“. Wie lange eine Anfahrt dauert, hängt von Tageszeit, Verkehr, Entfernung und davon ab, wo die Kraft gerade ist. Wer eine feste Zeit verspricht, verspricht etwas, das er an einem Freitagabend auf der A1 nicht halten kann. Alarmverfolgung fahren wir für Objekte in Hamburg, in Barsbüttel und im Kreis Stormarn.
Sechs Stufen, in dieser Reihenfolge. Was zwischen ihnen an Zeit vergeht, hängt von Entfernung, Uhrzeit und Verkehr ab und wird deshalb nicht zugesagt.
Zuerst
Sie melden den Alarm über die 24-Stunden-Nummer. Objekt und Art der Meldung genügen; alles Weitere steht in der Dienstanweisung.
Dann
Eine Kraft fährt zum Objekt. Ohne Zusage einer Zeit, aber mit der Zusage, dass gefahren wird.
Vor dem Betreten
Zuerst von außen: Türen, Fenster, Tore, Zaun. Dabei gilt der eigene Schutz vor allem anderen. Wer hineingeht, bevor er außen war, übersieht die Spur, auf die es ankommt.
Bei unmittelbarer Gefahr
Ohne Rückfrage und ohne Wartezeit, bevor irgendetwas anderes geschieht. Für alle Feststellungen ohne Gefahr für Menschen gilt die vereinbarte Meldekette.
Danach
Ob und wie betreten wird, steht vorher fest. Gesichert wird, soweit das gefahrlos möglich ist. Was gefunden wird, wird festgehalten, auch wenn nichts war.
Zum Schluss
Sie erfahren, was war und was getan wurde. Der Vorgang steht danach schriftlich fest.
Bei einem Fehlalarm endet die Fahrt hier, und das ist der Normalfall. Genau dafür ist die Leistung da: damit niemand aus Ihrem Haus nachts aus dem Bett muss, um festzustellen, dass nichts war.
Der Umfang wird bei der Begehung festgelegt, zusammen mit den Schlüsseln, den Zugängen und der Meldekette.
Sie rufen die 24-Stunden-Nummer an und nennen Objekt und Meldung. Die Nummer steht auf jeder Seite dieser Website und ist rund um die Uhr besetzt.
Eine Kraft fährt hin. Eine Zeit sagen wir nicht zu; was realistisch ist, sagen wir Ihnen bei der Begehung für Ihr Objekt und Ihre Lage.
Vor dem Betreten wird das Objekt von außen umgangen: Türen, Fenster, Tore, Zaun. Ob und wie betreten wird, steht vorher in der Dienstanweisung.
Einbruchsspur, offene Tür, technischer Fehler, Tier, Wind. Was festgestellt wurde, wird festgehalten, auch wenn es nichts war.
Bei Gefahr für Menschen rufen wir immer sofort die 110 oder die 112. Für alles andere gilt die Meldekette, die vor Einsatzbeginn mit Ihnen festgelegt wurde.
Sie erfahren, was war und was getan wurde. Falschalarme werden als solche festgehalten, damit sich häufende Ursachen sichtbar werden.
Diese Leistungen gehören zur Alarmverfolgung. Was davon für Ihr Objekt gilt, wird vorher festgelegt.
Nach der Meldung
Vor Ort
Danach
Wenn Ihre Lage etwas anderes verlangt, sprechen Sie uns an. Ob wir es übernehmen können, klären wir bei der Begehung.
Vier Dinge, die in dieser Branche gern angedeutet werden. Wir betreiben sie nicht, deshalb stehen sie hier als Nein.
Wir betreiben keine Notruf- und Serviceleitstelle. Ihre Anlage kann nicht auf uns aufgeschaltet werden; der Weg führt über Ihren Anruf.
Wir installieren, warten und prüfen keine Alarmanlagen. Dafür brauchen Sie einen Errichterbetrieb.
Weder in Minuten noch als Spanne. Was für Ihr Objekt realistisch ist, sagen wir bei der Begehung, und zwar mündlich und ohne Zusage.
Eine Sicherheitskraft hat die Rechte, die jeder hat, und das Hausrecht, das Sie ihr übertragen. Sie ersetzt nicht die Polizei und handelt nicht an ihrer Stelle.


Eine feste Zeit sagen wir nicht zu, weil sie sich nicht halten lässt. Bei der Begehung sagen wir Ihnen ehrlich, was für Ihr Objekt realistisch ist, und wir sagen es mündlich und nicht als Zusage in einem Vertrag.
Nein. Wir betreiben keine Notruf- und Serviceleitstelle. Der Weg führt über Ihren Anruf bei der 24-Stunden-Nummer.
Er wird als solcher festgehalten und Ihnen zurückgemeldet. Häufen sich Fehlalarme an derselben Stelle, sehen Sie das an den Einträgen und können die Ursache abstellen lassen.
Damit eine Anfahrt überhaupt etwas bringt, brauchen wir vier Dinge: einen Zugang zum Objekt oder die Absprache, dass von außen geprüft wird, den aktuellen Lageplan mit den Zugängen, die Meldekette mit einer nachts erreichbaren Person, und die Angabe, welche Bereiche im Alarmfall betreten werden dürfen und welche nicht.
Schlüssel sind der heikelste Punkt. Ob wir welche verwahren, wo sie liegen und wer sie ausgeben darf, wird schriftlich festgelegt, bevor der erste Schlüssel übergeben wird. Wenn Sie das nicht wollen, ist das kein Hindernis: Dann wird von außen geprüft und Sie entscheiden am Telefon, ob jemand aus Ihrem Haus dazukommt.
Die Tätigkeit fällt unter das Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung. Alarmverfolgung auf Ihrem umschlossenen Betriebsgelände verlangt die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a Satz 1; eine Sachkundeprüfung schreibt das Gesetz hierfür nicht vor.
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.
Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
Diese Leistung kommt vor allem in diesen Branchen vor: Hausverwaltung und Wohnungswirtschaft.
Im Ratgeber dazu: Alarmanlage und Sicherheitsdienst: was sich ergänzt und Was tun nach einem Einbruch im Gewerbeobjekt.
Einsatzgebiete für diese Leistung: Barsbüttel, Glinde.