Sichtbare Präsenz
Streifen zu Fuß in wechselndem Rhythmus, in Dienstkleidung und erkennbar. Die Wirkung entsteht dadurch, dass jemand da ist, nicht dadurch, dass er eingreift.
Dauerhafte Präsenz
Mobil und auf Abruf
Menschen und Anlässe
Objekte mit eigener Lage
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Objekte mit eigener Lage
So erreichen Sie uns
Gesamtes Hamburger Stadtgebiet · Barsbüttel und Umgebung · Kreis Stormarn
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Leistung 09
Kein Tor, keine Liste, keine Schranke. Hier wirkt allein, dass jemand da ist, angesprochen werden kann und ruhig bleibt.

Ein Ordnungsdienst arbeitet in Bereichen, die jeder betreten darf. Ein Einkaufszentrum, eine Ladenzeile, eine Passage, die Außenanlage einer Wohnanlage: Überall dort gibt es keinen Zugang, an dem geprüft werden könnte, und keine Liste, gegen die abgeglichen wird. Wer hier arbeitet, kann niemanden aussperren. Er kann nur da sein, ansprechbar sein und im richtigen Moment etwas sagen. Das klingt nach weniger als Objektschutz, verlangt aber mehr.
Der Unterschied liegt im Werkzeug. Objektschutz arbeitet mit einer Grenze und einer Entscheidung: angemeldet oder nicht. Ordnungsdienst arbeitet mit Sichtbarkeit und Sprache. Die meisten Situationen enden, bevor sie beginnen, weil jemand in Dienstkleidung in der Nähe steht. Von den übrigen enden fast alle mit einem Satz, der ruhig gesagt wird. Erst danach kommt das Hausrecht, und dahinter kommt die Polizei.
Genau deshalb verlangt der Gesetzgeber hier mehr. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr schreibt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung die Sachkundeprüfung vor, nicht nur die Unterrichtung, und zwar für jede eingesetzte Kraft. City- und Ordnungsdienste stellen wir für Hamburg, Barsbüttel und den Kreis Stormarn.
Soweit Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durchgeführt werden, setzen wir entsprechend sachkundige Bewachungspersonen ein.
Vier Unterschiede und eine Grenze. Wer sie kennt, weiß, was er von dieser Leistung erwarten darf und was nicht.
Der Ort
Es gibt keinen Zaun und kein Tor. Jeder darf hier sein, solange er die Hausordnung einhält. Das ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.
Das Mittel
Nicht geprüft wird, wer hereindarf, sondern angesprochen wird, wer stört. Eine Liste gibt es nicht, gegen die geprüft werden könnte.
Die Wirkung
Der größte Teil der Wirkung entsteht, bevor etwas passiert, allein dadurch, dass jemand sichtbar da ist. Was gezählt werden kann, ist deshalb nicht das Maß dieser Leistung.
Der Auftrag
Was durchgesetzt wird, legt der Betreiber in der Hausordnung fest und überträgt es schriftlich. Ohne diese Übertragung gibt es nichts durchzusetzen.
Die Grenze
Eine Sicherheitskraft hat die Rechte, die jeder hat, und das übertragene Hausrecht. Sie ist keine Polizei, hat keine hoheitlichen Befugnisse und darf niemanden durchsuchen oder festhalten, außer in den engen Grenzen, die für jeden gelten.
Bei Gefahr für Menschen rufen wir immer sofort die 110 oder die 112. Ein Ordnungsdienst ersetzt die Polizei nicht und soll es auch nicht.
Der Zuschnitt richtet sich nach Fläche, Öffnungszeiten und danach, wo sich der Publikumsverkehr staut.
Streifen zu Fuß in wechselndem Rhythmus, in Dienstkleidung und erkennbar. Die Wirkung entsteht dadurch, dass jemand da ist, nicht dadurch, dass er eingreift.
Wer stört, wird angesprochen, nicht abgewiesen: Es gibt keinen Zugang, an dem abgewiesen werden könnte. Die meisten Situationen enden an dieser Stelle.
Besucher fragen nach Wegen, Öffnungszeiten und Ansprechpartnern. Ein Ordnungsdienst, der das nicht beantworten kann, wird nicht angesprochen und bekommt entsprechend wenig mit.
Im Rahmen des Hausrechts, das der Betreiber überträgt. Was gilt, legt der Betreiber fest; wir setzen es durch, wir erfinden es nicht.
Tiefgarage, Nebeneingänge, Anlieferung, Treppenhäuser, Außenanlagen. Die Stellen, an denen kein Publikum ist, obwohl der Bereich öffentlich zugänglich ist.
Was auffällt, geht an die vereinbarte Stelle beim Betreiber und ins Wachbuch. Bei Gefahr für Menschen sofort an die 110 oder die 112.
Diese Leistungen gehören zum City- und Ordnungsdienst. Welche davon Ihr Bereich braucht, zeigt die Begehung.
Präsenz
Ordnung
Fläche und Nachweis
Wenn Ihr Bereich eine Anforderung stellt, die hier nicht steht, sprechen Sie uns an. Was möglich ist, klären wir bei der Begehung.

Vier Betreiberarten, bei denen ein Ordnungsdienst regelmäßig gebraucht wird. Allen gemeinsam ist, dass ihr Bereich offen steht.
Große Fläche, viele Zugänge, Publikum den ganzen Tag. Der Ordnungsdienst ist die einzige Stelle, die den ganzen Bereich sieht und nicht nur ein Geschäft.
Mehrere Betreiber, eine gemeinsame Fläche, niemand ist für das Ganze zuständig. Genau diese Lücke füllt ein Ordnungsdienst.
Wohnanlagen mit offenen Außenanlagen, Tiefgaragen und Durchgängen. Präsenz zu den Zeiten, in denen dort sonst niemand nachsieht.
Alles, was tagsüber offen steht und abends nicht: Bereiche, in denen sich die Aufgabe im Tagesverlauf vom Ansprechen zum Kontrollieren verschiebt.
Ein Ordnungsdienst ohne schriftliche Grundlage ist ein Missverständnis mit Uniform. Vor dem ersten Einsatz stehen deshalb drei Dinge fest: die Hausordnung, die durchgesetzt werden soll, die schriftliche Übertragung des Hausrechts, und die Stelle beim Betreiber, die entscheidet, wenn ein Fall über die Hausordnung hinausgeht. Alles drei liefert der Betreiber, nicht wir.
Dazu kommt der Zuschnitt der Streife: welche Fläche gehört dazu, wo verläuft die Grenze zum öffentlichen Grund, welche Randbereiche werden mitgenommen und zu welchen Zeiten. Diese Fragen entscheiden über die Zahl der Kräfte, nicht die Quadratmeter.
Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung die Sachkundeprüfung. Wo sie erforderlich ist, setzen wir entsprechend qualifiziertes Personal ein.
Nur auf Grundlage des Hausrechts, das der Betreiber schriftlich überträgt, und nur in dem Bereich, für den er es hat. Weitergehende Befugnisse hat eine Sicherheitskraft nicht.
Nein. Das Ordnungsamt ist eine Behörde mit hoheitlichen Befugnissen. Wir sind ein privates Unternehmen und handeln allein im Rahmen des Hausrechts und der Rechte, die jeder hat.
Für diese Tätigkeit verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, nicht nur die Unterrichtung. Wo sie erforderlich ist, setzen wir entsprechend qualifiziertes Personal ein; welche Qualifikation die Kräfte mitbringen, die zu Ihnen kommen, sagen wir Ihnen vor dem Einsatz.
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.
Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
Diese Leistung kommt vor allem in diesen Branchen vor: Handel und Einzelhandel.
Im Ratgeber dazu: Was ein Sicherheitsmitarbeiter darf und was nicht und Was § 34a GewO bedeutet.
Einsatzgebiete für diese Leistung: Billbrook und Billstedt.