Leistung 12

Doorman und Einzelhandel

An der Tür und in der Fläche. Welche Qualifikation erforderlich ist, hängt von der konkreten Bewachungstätigkeit ab.

Gespräch am Ladeneingang während der Öffnungszeit
Gespräch am Ladeneingang während der Öffnungszeit

Warum beides auf einer Seite steht

Der Einlass an einem gastgewerblichen Betrieb und die Arbeit als Ladendetektiv sehen von außen verschieden aus. Welche Qualifikation erforderlich ist, hängt von der konkreten Bewachungstätigkeit ab: § 34a Absatz 1a der Gewerbe­ordnung schreibt die bestandene Sachkunde­prüfung unter anderem für den Schutz vor Ladendieben sowie für Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken vor, dort jeweils für jede eingesetzte Person. Bei anderen Einlass- oder Doorman-Tätigkeiten prüfen wir den konkreten Einsatz und die dafür erforderliche Qualifikation vor der Besetzung.

Der zweite gemeinsame Zug ist praktischer Art. Beide Tätigkeiten spielen sich vor Publikum ab, beide berühren das Hausrecht des Betreibers, und bei beiden entscheidet nicht die Durchsetzungsfähigkeit über den Erfolg, sondern die Art, wie jemand angesprochen wird.

Was die Rechte einer Sicherheits­kraft angeht, gilt für beide dasselbe wie überall: Sie hat die Rechte, die jeder hat, ergänzt um das Hausrecht, das der Betreiber überträgt. Was das im Einzelnen bedeutet, steht ausführlich in unserem Ratgeberbeitrag zu den Befugnissen, und dort steht es genauer, als es auf eine Leistungsseite gehört.

Was an der Tür und in der Fläche geschieht

Die Aufgaben unterscheiden sich deutlich. Wer beides bestellt, sollte wissen, dass es zwei Leistungen sind und nicht eine.

Einlass nach Ihren Kriterien

Wer eingelassen wird, entscheidet der Betreiber, nicht die Sicherheits­kraft nach eigenem Gutdünken. Die Kriterien werden vorher schriftlich festgelegt und gelten für alle gleich.

Alterskontrolle

Prüfung des Ausweises, wo das Jugendschutzrecht oder Ihre eigenen Vorgaben es verlangen. Wer keinen Ausweis zeigt, kommt nicht hinein; durchsucht wird niemand.

Deeskalation an der Tür

Die eigentliche Arbeit. Eine Abweisung, die ruhig und begründet ausgesprochen wird, endet in den allermeisten Fällen an der Tür.

Sichtbare Präsenz in der Fläche

Erkennbare Anwesenheit im Verkaufsraum. Sie verhindert, sie stellt nicht fest, und genau das ist ihr Zweck.

Ladendetektiv

Zivile Beobachtung mit dem Ziel, einen Diebstahl festzustellen. Das ist das Gegenteil der sichtbaren Präsenz und wird nicht von derselben Person gleichzeitig geleistet.

Zusammenarbeit mit dem Betreiber

Feste Absprachen darüber, wer verständigt wird, wer entscheidet und was übergeben wird. Die Kraft handelt im Rahmen dessen, was der Betreiber festgelegt hat.

Leistungsumfang

Diese Leistungen übernehmen wir an der Tür und in der Fläche. Was davon für Ihren Betrieb gilt, wird vorher festgelegt.

An der Tür

  • Einlasskontrolle
  • Alterskontrolle
  • Gästelistenabgleich
  • Deeskalation

In der Fläche

  • Sichtbare Präsenz
  • Ladendetektiv
  • Begleitung von Kassenwegen

Nach einer Feststellung

  • Ansprache
  • Verständigung der Polizei
  • Schriftlicher Bericht

Wenn Ihr Betrieb eine Aufgabe stellt, die hier nicht steht, klären wir in der Vorbesprechung, ob wir sie übernehmen können.

Sichtbare Präsenz und Ladendetektiv sind nicht dasselbe

Die Unterscheidung wird regelmäßig übersehen, und sie entscheidet darüber, ob die Leistung wirkt.

Sichtbare Präsenz verhindert

Eine erkennbare Kraft im Verkaufsraum senkt die Zahl der Vorfälle, weil sie gesehen wird. Sie stellt selten etwas fest, und das ist kein Mangel, sondern der Beweis, dass sie wirkt.

Der Ladendetektiv stellt fest

Er arbeitet zivil und beobachtet. Er verhindert nicht, er dokumentiert, und er greift erst am Ende eines Vorgangs ein.

Beides zusammen geht nicht in einer Person

Wer sichtbar ist, kann nicht verdeckt beobachten. Wer beides von einer Kraft erwartet, bekommt keines von beidem richtig.

Was Sie brauchen, hängt vom Ziel ab

Wollen Sie weniger Vorfälle oder wollen Sie Täter feststellen? Das ist eine Entscheidung, keine Frage des Budgets.

Was nach einer Feststellung im Laden geschieht

Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge. Sie machen deutlich, dass hier nach Regeln gearbeitet wird und nicht nach Gefühl.

  1. Zuerst

    Ansprache

    Ruhig, sachlich, außerhalb der Kundschaft, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. Keine Ansprache im Verdachtsstadium.

  2. Dabei

    Zeugen

    Eine zweite Person aus dem Betrieb wird hinzugezogen. Das schützt beide Seiten und ist später der Unterschied zwischen Aussage und Behauptung.

  3. Dann

    Hausrecht

    Der Betreiber kann Hausverbot erteilen und die Herausgabe seiner Ware verlangen. Beides folgt aus dem Besitz, nicht aus einer eigenen Befugnis der Sicherheits­kraft.

  4. Wenn nötig

    Polizei

    Die Feststellung der Personalien ist Sache der Polizei. Eine vorläufige Festnahme ist an enge Voraussetzungen gebunden; durchsucht wird niemand gegen seinen Willen.

  5. Danach

    Dokumentation

    Zeit, Ort, Beteiligte, Ablauf, verständigte Stellen. Schriftlich und noch am selben Tag.

  6. Zum Schluss

    Übergabe an den Betreiber

    Der Vorgang geht an die von Ihnen benannte Stelle. Was daraus wird, entscheiden Sie, nicht wir.

Die häufigste Feststellung endet mit einer Ansprache und einem Hausverbot. Alles Weitere ist der seltenere Fall, und für ihn gibt es diese Kette.

Häufige Fragen

Brauchen die eingesetzten Kräfte die Sachkunde­prüfung?

Ja. § 34a Absatz 1a der Gewerbe­ordnung verlangt sie für den Schutz vor Ladendieben und für Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken. Bei beiden Nummern steht die Anforderung ohne Einschränkung auf eine leitende Funktion, sie gilt also für jede eingesetzte Person.

Darf ein Doorman jemanden hinausbefördern?

Er darf des Hauses verweisen, und wer trotz Verweis bleibt, stört den Besitz. Was dagegen zulässig ist, richtet sich nach den Rechten, die jedem zustehen, und nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit. Wir beschreiben das nicht als Leistung, weil es keine ist.

Kann eine Kraft gleichzeitig sichtbar präsent und Ladendetektiv sein?

Nein. Wer sichtbar ist, kann nicht verdeckt beobachten. Wenn Sie beides wollen, sind es zwei Positionen.

Was der Betreiber festlegt und was wir umsetzen

Der wirksamste Satz gegen den Verdacht willkürlicher Auswahl steht am Anfang dieser Seite und wird hier wiederholt: Wer eingelassen wird, entscheidet der Betreiber. Die Sicherheits­kraft setzt diese Entscheidung um, sie trifft sie nicht. Deshalb gehören die Einlasskriterien schriftlich festgelegt, bevor der erste Abend beginnt, und deshalb gelten sie für alle gleich.

Dasselbe gilt in der Fläche. Was bei einer Feststellung geschieht, steht in der Dienst­anweisung, und sie kommt von Ihnen. Ein Dienst, der das je nach Lage selbst entscheidet, ist für einen Betrieb ein Risiko und kein Schutz.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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