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Wie viele Sicherheitskräfte braucht eine Veranstaltung
Die ehrliche Antwort auf diese Frage ist unbequem: Eine feste Personalquote allein nach Gästezahl gibt es nicht. Alles, was danach aussieht, ist geraten.
Stand 12. August 2026Herausgeber Azizi Security & Service GmbH
Warum es keine Faustformel gibt
Wer nach dieser Frage sucht, sucht eine Zahl. Eine Kraft je fünfzig Gäste, eine je hundert, irgendetwas, das sich rechnen lässt. Solche Zahlen kursieren, und sie sind der Grund für einen erheblichen Teil der Fehlplanungen im Veranstaltungsbereich.
Der Grund ist einfach: Die Gästezahl sagt nichts darüber, wie sich diese Gäste verteilen, wann sie kommen, wie viele Wege ins Gelände führen und was auf der Veranstaltung geschieht. Zweihundert Gäste auf einer Firmenfeier mit einem Eingang und angemeldeter Gästeliste stellen eine völlig andere Aufgabe als zweihundert Gäste auf einem offenen Gelände mit vier Zugängen, Ausschank und Abendveranstaltung.
Eine Zahl, die beide Fälle abdecken soll, ist für den einen zu hoch und für den anderen zu niedrig. Sie ist damit nicht ungefähr richtig, sondern in beiden Fällen falsch.
Das Gesetz sagt dasselbe
Man muss das nicht glauben, man kann es nachlesen. Die Hamburgische Versammlungsstättenverordnung regelt in ihrem Paragrafen zum Sicherheitskonzept und zum Ordnungsdienst zwei Dinge, und beide sprechen gegen eine Faustformel.
Zum einen: Erfordert es die Art der Veranstaltung, haben die Betreibenden ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Maßgeblich ist also die Art der Veranstaltung, nicht ihre Größe. Eine Zahl kommt in diesem Satz nicht vor.
Zum anderen: Für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen ist das Konzept im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden aufzustellen, und darin sind die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, festzulegen. Auch hier steht keine Quote im Text. Es steht dort, dass die Zahl im Einzelfall festgelegt wird, gestaffelt nach zwei Größen, und zwar im Einvernehmen mit der Behörde.
Damit ist der Befund eindeutig. Unterhalb dieser Schwelle gibt es keine gesetzliche Quote, und oberhalb legt die Behörde sie gemeinsam mit dem Betreiber im Einzelfall fest. Wer Ihnen eine Zahl je Gästezahl nennt, nennt sie nicht aus der Verordnung, denn dort steht keine.
Eine Einschränkung gehört dazu: Das sind die Hamburger Vorschriften. Für den Kreis Stormarn gilt die Landesverordnung Schleswig-Holsteins. Der Aufbau ist in den Ländern weitgehend gleich, ihre Zahlen haben wir nicht im Wortlaut geprüft und geben sie deshalb nicht wieder.
Was tatsächlich entscheidet
Diese sieben Größen bestimmen den Bedarf. Erst wenn sie beantwortet sind, lässt sich eine Zahl nennen, und dann gilt sie für diese eine Veranstaltung.
Die Veranstaltungsart
Eine Tagung, ein Konzert, eine Betriebsfeier und ein öffentliches Fest unterscheiden sich in allem, was zählt: Verweildauer, Bewegung, Stimmung, Altersstruktur.
Alkohol
Ob ausgeschenkt wird und wie lange, verändert den Bedarf über den Abend hinweg deutlich. Der kritische Zeitraum liegt selten am Anfang.
Einlasskontrollen
Was am Einlass geprüft wird, entscheidet, wie lange ein Gast dort steht: nur Ticket, oder Ticket und Gästeliste, oder zusätzlich Alterskontrolle und Taschenkontrolle.
Die Zugänge
Wie viele Wege führen hinein, und wie viele davon sind aktiv. Jeder aktive Zugang ist eine eigene Position, unabhängig von der Gästezahl.
Die Fluchtwege
Sie müssen frei bleiben, und das setzt voraus, dass jemand dafür zuständig ist. Diese Zuständigkeit ist keine Nebenaufgabe des Einlasses.
Das Sicherheitskonzept
Wo eines vorliegt, steht darin, welche Positionen vorgesehen sind. Dann ist die Frage nach der Zahl bereits beantwortet, und zwar verbindlich.
Behördliche Vorgaben
Auflagen der Genehmigungsbehörde gehen allem vor. Was dort steht, ist keine Verhandlungsgrundlage.
Der Planungsansatz, den wir verwenden
Statt einer Quote nach Gästezahl planen wir von den Positionen her. Der Ausgangspunkt ist der Einlass: Ein aktiver Einlass wird mit mindestens zwei geeigneten Kräften besetzt. Zwei, weil eine Person weder eine Kontrolle durchführen noch gleichzeitig den Überblick über die Wartenden behalten kann, und weil eine allein in einer Auseinandersetzung keine Rückfallebene hat.
Von dort aus wird ergänzt, und zwar getrennt: Zusätzliche Einlassspuren werden eigens geplant, nicht aus derselben Besetzung abgezweigt. Kräfte im Innenbereich sind eine eigene Größe, die sich aus Fläche, Bereichen und Fluchtwegen ergibt. Und eine mobile Reserve wird gesondert vorgesehen, weil sie sonst im Betrieb aufgebraucht wird und im Ernstfall fehlt.
Dieser Ansatz führt nicht zu einer Zahl, die man vorab nennen kann. Er führt zu einer Aufstellung, die sich prüfen lässt: so viele Positionen, an diesen Stellen, zu diesen Zeiten, mit dieser Qualifikation. Genau das ist die Form, in der eine Behörde und ein Versicherer sie auch sehen wollen.
Die Qualifikation der Kräfte
Neben der Zahl steht die Frage, wer eingesetzt werden darf. Für Wachpersonal gilt allgemein die Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer als Untergrenze; ohne sie darf niemand mit Bewachungsaufgaben beschäftigt werden.
Für einzelne Einsatzarten verlangt die Gewerbeordnung darüber hinaus die bestandene Sachkundeprüfung. Bei Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen knüpft der Wortlaut diese Anforderung an eine leitende Funktion. Das ist eine Unterscheidung, die in der Branche regelmäßig verkürzt wiedergegeben wird, und sie steht ausdrücklich so in der Nummer selbst.
Was für Ihre Veranstaltung gilt, hängt davon ab, wie sie einzuordnen ist. Das ist keine Auslegungsfrage für den Dienstleister, sondern eine für die zuständige Behörde, und sie wird im Zweifel dort gestellt.
Was Sie für ein belastbares Angebot brauchen
Wer eine Zahl nennen soll, braucht die Angaben aus dem Abschnitt oben. Konkret: Art der Veranstaltung, erwartete Gästezahl und ihre Verteilung über den Abend, Zahl der aktiven Zugänge, was am Einlass geprüft wird, ob ausgeschenkt wird, Lage und Zahl der Fluchtwege, das Sicherheitskonzept, falls vorhanden, und der Genehmigungsbescheid mit seinen Auflagen.
Mit diesen Angaben lässt sich eine Aufstellung machen. Ohne sie lässt sich raten, und ein geratenes Angebot ist entweder zu teuer oder in dem Moment zu dünn, in dem es darauf ankommt.
Häufige Fragen
Können Sie mir eine Zahl für 300 Gäste nennen?
Nicht seriös, solange nicht feststeht, wie viele Zugänge aktiv sind, was am Einlass geprüft wird und ob ausgeschenkt wird. Nennen Sie uns diese Angaben, dann bekommen Sie eine Aufstellung nach Positionen statt einer Zahl aus der Luft.
Warum zwei Kräfte je Einlass und nicht eine?
Weil eine Person nicht gleichzeitig kontrollieren und den Überblick über die Wartenden behalten kann, und weil sie in einer Auseinandersetzung keine Rückfallebene hat. Das ist ein Planungsansatz, keine Vorschrift.
Brauchen alle eingesetzten Kräfte die Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung ist die Untergrenze für jede Wachperson. Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen knüpft die Gewerbeordnung die Sachkundeprüfung an eine leitende Funktion. Wie Ihre Veranstaltung einzuordnen ist, klärt die zuständige Behörde.
Worauf sich das stützt
- § 34a Absatz 1a Gewerbeordnung, Anforderungen an Wachpersonen
- § 43 der Hamburgischen Versammlungsstättenverordnung, Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst, nichtamtliche Lesefassung der Freien und Hansestadt Hamburg, veröffentlicht auf hamburg.de
Die Beiträge geben den Stand des Gesetzestextes wieder, den wir gelesen haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weiterlesen
Zu diesem Thema gehören die Leistungen Veranstaltungsschutz.
Weiter im Ratgeber: Was ein Sicherheitskonzept ist und Was § 34a GewO bedeutet.
Schicken Sie uns die Angaben aus dem letzten Abschnitt, dann bekommen Sie eine Aufstellung nach Positionen. Eine Zahl ohne diese Angaben nennen wir nicht, auch nicht auf Nachfrage.
Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.
Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
