Unterrichtung nach § 34a Abs. 1 GewO
Der Nachweis der Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Einsatzbereich: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr erfordern die Sachkundeprüfung; Revieraufgaben auf nicht öffentlich zugänglichen Privatobjekten können, je nach Tätigkeit, mit Unterrichtung zulässig sein.

